Als zuständiges Gericht wird das Landgericht Detmold bestimmt.
A.
Den Eheleuten N und B ist auf ihren Antrag vom 27. Juli 2009 bei Gericht eingegangen am 7. Oktober 2010 mit Beschluss des Amtsgerichts Detmold vom 14. Oktober 2010 nachträglich Beratungshilfe bewilligt worden. Die dem Antragsteller aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen sind – unter Absetzung eines Betrages von 39,25 € – mit Festsetzungsbeschluss vom gleichen Tag auf 129,95 € festgesetzt worden.
Gegen den Festsetzungsbeschluss hat der Antragsteller am 8. November 2010 Erinnerung erhoben, die mit Beschluss des Amtsgerichts Detmold vom 3. Januar 2011 – unter Zulassung der Beschwerde – zurückgewiesen worden ist.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|