1. Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 01.09.2008 -
2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 337,98 € festgesetzt.
Das Arbeitsgericht ist bei der erfolgten Kostenfestsetzung entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers vom zutreffenden Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit ausgegangen.
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