I.
Die Beklagte beantragte am 20.08.2004, die Rechtsanwalt ... für ihre Vertretung im ersten Rechtszug zustehende Vergütung festzusetzen. Nach Verrechnung der von ihr auf die Rechtsanwaltsgebühren und die Auslagen geleisteten. Vorschusszahlungen gelangte sie zu einer Überzahlung von 489,31 Euro und beantragte, deren Erstattung anzuordnen.
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