OLG Saarbrücken - Beschluss vom 29.04.2013
5 W 6/13
Normen:
RVG § 55;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 05.12.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 15 T 578/12
AG Saarbrücken, vom 28.08.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 47 II 1382/11

Geltendmachung von Vergütungsforderungen eines Rechtsanwalts durch eine anwaltliche VerrechnungsstelleAnforderungen an den Nachweis der Abtretung der anwaltlichen Vergütungsforderung an eine Verrechnungsstelle

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.04.2013 - Aktenzeichen 5 W 6/13

DRsp Nr. 2014/964

Geltendmachung von Vergütungsforderungen eines Rechtsanwalts durch eine anwaltliche Verrechnungsstelle Anforderungen an den Nachweis der Abtretung der anwaltlichen Vergütungsforderung an eine Verrechnungsstelle

Eine anwaltliche Verrechnungsstelle kann im Falle wirksamer Abtretung der Honorarforderung und einer bestehenden Einwilligungserklärung des Mandanten gem. § 55 RVG die Festsetzung der Vergütung betreiben, ohne das Original der Einwilligungserklärung vorzulegen.

1. Auf die weitere Beschwerde der Beschwerdeführerin werden der Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 5.12.2012 - 5 T 578/12 - und die Beschlüsse des Amtsgerichts Saarbrücken vom 28.8.2012 und vom 25.11.2011 - 47 II 1382/11 - aufgehoben.

Das Amtsgericht Saarbrücken wird angewiesen, den Festsetzungsantrag der Beschwerdeführerin vom 15.6.2011 in der Fassung vom 11.11.2011 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu bescheiden.

2. Das Verfahren ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

RVG § 55;

Gründe:

I.