Die weitere Beschwerde des Klägers vom 23. April 2014 gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Verden vom 2. April 2014, durch den die Beschwerde des Klägers gegen den seine Erinnerung gegen den Kostenansatz der Rechnung vom 29. Januar 2014 zurückweisenden Beschluss des Amtsgerichts Diepholz vom 17. Februar 2014 zurückgewiesen worden ist, wird zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.
I.
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