A.
Im Ausgangsverfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hat der antragstellende Betriebsrat von der Arbeitgeberin verlangt, bis zum Abschluss der Verhandlung über ein Interessenausgleich den Abbau von 24 der vorhandenen insgesamt 59 Arbeitsplätze zu unterlassen. Das Beschlussverfahren wurde durch Abschluss eines Vergleichs erledigt.
Auf Antrag des Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates hat das Arbeitsgericht durch Beschluss vom 12.11.2004 den Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit auf 24.000,00 EUR festgesetzt.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|