In dem Verfassungsrechtsstreit ist der Antragsteller zu 2) - die Bayernpartei - durch die Rechtsanwälte ... vertreten worden. Nach Abschluß des Verfahrens haben diese beantragt, den Gegenstandswert des Verfahrens festzusetzen. Die Bayernpartei hat eingewandt, für eine Festsetzung des Gegenstandswerts bestehe keine Veranlassung; die Gebührenansprüche der beiden Bevollmächtigten, mit denen sie die Zahlung eines festen Pauschalbetrags vereinbart habe, seien abgegolten. Die Bayernpartei hat ferner darauf hingewiesen, daß sie weder über eigenes Vermögen noch über eigene Einnahmen verfüge.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|