OVG Hamburg, vom 25.07.1994 - Vorinstanzaktenzeichen V 174/94
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren - Drohende Abschiebung
BVerfG, Beschluß vom 16.12.1994 - Aktenzeichen 2 BvR 1542/94
DRsp Nr. 2005/16515
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren - Drohende Abschiebung
Bei Verfassungsbeschwerden, denen durch Entscheidung der Kammer stattgegeben wird, ist der geltende Mindestgegenstandswert angemessen zu erhöhen (hier 15.000,00 DM).