Auf die Beschwerde der ehemaligen Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates, Rechtsanwälte Silberberger pp. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen teilweise wie folgt abgeändert:
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 6.000,00 € festgesetzt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beschwerdeführer in Höhe einer Gebühr von 40,00 €.
I.
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