I.
Die Klägerin hat beim Arbeitsgericht Koblenz eine Klage gegen eine ehemalige Arbeitnehmerin auf Rückzahlung von überzahlter Arbeitsvergütung erhoben. Dabei hat die Klägerin beantragt,
die Beklagte zu verurteilen, 423,78 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit an die Klägerin zu zahlen.
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