SG Düsseldorf, vom 21.12.1994 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 Ka 27/94
Gegenstandswert im sozialgerichtlichen Verfahren
BSG, Beschluß vom 15.06.1998 - Aktenzeichen 6 RKa 40/96
DRsp Nr. 2001/8172
Gegenstandswert im sozialgerichtlichen Verfahren
1. Beim Gegenstandswert im sozialgerichtlichen Verfahren entspricht das wirtschaftliche Interesse einer Krankenkasse an der Festsetzung eines Schadensregresses durch die Kassenzahnärztliche Vereinigung gegen einen Zahnarzt entspricht dem Betrag des festzusetzenden Schadensregresses. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]