I. Auf die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Cottbus vom 07.05.2014 -
Der Wert des Verfahrensgegenstandes wird zum Zwecke der anwaltlichen Gebührenberechnung auf 1.250,00 EUR festgesetzt.
II. Im Übrigen wird die Beschwerde auf Kosten des Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats zurückgewiesen.
Die Beschwerde hat nur zum Teil Erfolg.
1. Der Streit der Betriebsparteien über die Zustimmung des Betriebsrats zu einer personellen Einzelmaßnahme i.S.d. §
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|