Auf die sofortigen Beschwerden des Beschwerdeführers zu 1./Verfahrensbevollmächtigten der Antragsteller zu 1.
bis 4. und des Beschwerdeführers zu 2./Verfahrensbevollmächtigten des Beteiligten zu 3./Antragsgegners wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Leipzig vom 02.10.2006 -
a b g e ä n d e r t :
1. Der Gegenstandswert wird auf 18.000,00 € festgesetzt.
2. Die weitergehende sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
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