LAG Köln - Beschluss vom 05.03.2011
10 Ta 368/10
Normen:
ZPO § 3; BGB § 779; GewO § 109 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 19.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Ca 6462/10

Gegenstandswert für Vergleich über Zeugnisanspruch; Mehrvergleich bei Festlegungen zur Gesamtleistungsbeurteilung in qualifiziertem Zeugnis

LAG Köln, Beschluss vom 05.03.2011 - Aktenzeichen 10 Ta 368/10

DRsp Nr. 2011/5695

Gegenstandswert für Vergleich über Zeugnisanspruch; Mehrvergleich bei Festlegungen zur Gesamtleistungsbeurteilung in qualifiziertem Zeugnis

1. Da die "Gesamtbenotung" in einem Zeugnis typischerweise zentraler Streitpunkt eines Zeugnisrechtsstreits ist, kann bei Vergleichen, die eine Regelung über diesen zentralen Zeugnisinhalt enthalten, im Regelfall davon ausgegangen werden, dass sie einen zukünftigen Zeugnisrechtsstreit vermeiden; es ist daher gerechtfertigt, für Vergleichsklauseln, die die Gesamtleistungsbeurteilung festlegen, einen Mehrwert in Höhe eines Monatsgehaltes festzusetzen. 2. Es entspricht einer Erfahrungstatsache, dass neben der bereits gesetzlich geregelten Pflicht zur Erteilung eines Schlusszeugnisses häufig Streit über den Inhalt eines solchen entsteht.