I.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Bewertung einer Klage auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte, auf Widerruf der in der Abmahnung enthaltenen Behauptung gegenüber der Klägerin und auf künftiges Unterlassen dieser Behauptung. Das Arbeitsgericht hat den Streitwert auf 7.449 EUR (3 x Monatsentgelt von 2.483 EUR) festgesetzt. Die Beschwerdeführer meinen, der Streitwert betrag zumindest 17.360 EUR (Entfernung der Abmahnung - 1 Monatsentgelt; Widerruf und Unterlassung jeweils 3 Monatsentgelte).
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