Die Kläger verlangen von der Beklagten restliche Vergütung für anwaltliche Tätigkeit.
Die beklagte GmbH, ein 1976 gegründeter Zusammenschluß mittelständischer Speditions- und Transportunternehmen mit dem Ziel, die Beförderung von Paketen im Inland kooperativ zu organisieren und durchzuführen, beauftragte die Kläger im Sommer 1979, sie bei der Überprüfung, Überarbeitung, Anpassung und Neugestaltung ihres aus mehreren Teilen bestehenden gesamten Vertragswerks anwaltlich zu beraten. Die Erledigung des Auftrags nahm den Zeitraum bis März 1981 in Anspruch.
Die Tätigkeit der Kläger im Zusammenhang mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages einschließlich Geschäftsführeranweisung und Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat ist inzwischen einverständlich mit insgesamt 10.136,10 DM abgerechnet.
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