Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 12.10.2010 -
"Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit des Beschwerdeführers wird auf 21.126,- Euro für das Verfahren und auf 74.894,60 Euro für den Vergleich festgesetzt."
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu 43 Prozent zu tragen.
Ein Rechtsmittel ist gegen diese Entscheidung nicht gegeben.
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