Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 17.01.2011 - 2 Ca 1103 d/10 - abgeändert:
Der Mehrwert für den Vergleich vom 01.09.2010 wird auf 1.882,00 € festgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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