Die Beschwerde des Klägervertreters vom 12.02.2009 gegen den Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Kiel vom 28.01.2009 - 4 Ca 1815 c/08 - wird zurückgewiesen.
Auf die Beschwerde des Beklagtenvertreters vom 11.02.2009 wird der Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Kiel vom 28.01.2009 unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen abgeändert:
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 21.000,00 € festgesetzt. Der Wert des Vergleiches übersteigt diesen um 41.000,00 €.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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