1. Auf die Beschwerden der Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten zu 3) und 4) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 17.02.2011 (
2. Die Kosten der Beschwerdeverfahren haben die Beschwerdeführer jeweils zur Hälfte zu tragen.
I.
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