Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Gegenstandswertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 15. März 2010 - 26 BVGa 3/10 - abgeändert:
Der Gegenstandswert für das einstweilige Verfügungsverfahren im Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht Hamburg mit dem Aktenzeichen 26 BVGa 3/10 wird auf Euro 6000,00 festgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
I.
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