I.
Im vorliegenden Beschlussverfahren hat der Betriebsrat im Wege der einstweiligen Verfügung von der Arbeitgeberin verlangt, den Einsatz einer Kameraüberwachungsanlage zu unterlassen. Das gleiche Begehren verfolgte der Betriebsrat im Hauptverfahren 3 BV 39/06 Arbeitsgericht Detmold.
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