Gegenstandswert für Beschlussverfahren um mitbestimmungswidrige Einstellung von Arbeitnehmern
LAG Hamm, Beschluss vom 18.01.2008 - Aktenzeichen 13 Ta 736/07
DRsp Nr. 2008/4248
Gegenstandswert für Beschlussverfahren um mitbestimmungswidrige Einstellung von Arbeitnehmern
1. Geht es im Rahmen des § 99BetrVG um Einstellungen, rechtfertigt es die wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit, sich an dem Streitwertrahmen des § 42 Abs. 4GKG zu orientieren und auf die Bewertung einer entsprechenden Klage im Urteilsverfahren zurückzugreifen, so dass bei Einstellungen grundsätzlich das für ein Vierteljahr zu leistende Arbeitsentgelt in Ansatz zu bringen ist; entsprechende Erwägungen gelten für den auf § 101BetrVG gestützten Antrag des Betriebsrates, die ohne seine ordnungsgemäße Beteiligung erfolgten Einstellungen aufzuheben.2. Sind mehrere personelle Einzelmaßnahmen auf eine einheitliche unternehmerische Entscheidung zurückzuführen und weisen die Einzelfälle keine Besonderheiten auf, ist eine Herabsetzung des Ausgangswertes geboten; dabei ist die erste personelle Maßnahme mit dem vollen Wert und die weiteren Maßnahmen mit prozentualen Anteilen des Ausgangswertes zu berücksichtigen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" abrufen.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.