Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Freiburg - Kammern Villingen-Schwenningen - vom 6. Juli 2010 -
I.
Die Beschwerde der Arbeitgeberin/Beschwerdeführerin (im Folgenden: Arbeitgeberin) richtet sich gegen die Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit, die das Arbeitsgericht im Zusammenhang mit insgesamt vier Anträgen des zu 2 beteiligten Betriebsrats vorgenommen hat.
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