I. Auf die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 14. März 2011 -
II. Im Übrigen wird die Beschwerde auf Kosten des Verfahrens-bevollmächtigten des Betriebsrats zurückgewiesen.
III. Die Gebühr Nr. 8614 der Anlage 1 zum Gerichtskostengesetz wird auf die Hälfte ermäßigt.
Die Beschwerde ist nur zum Teil begründet.
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