I.
Im Ausgangsverfahren haben die Antragsteller im Wege der einstweiligen Verfügung die Zulassung einer Wahlvorschlagsliste "Neue Wege" zu der am 06.04.2006 im Betrieb der Arbeitgeberin stattfindenden Betriebsratswahl verlangt. Hilfsweise haben sie vom Wahlvorstand den Abbruch des laufenden Wahlverfahrens begehrt.
Durch Beschluss vom 22.03.2006 hat das Arbeitsgericht dem Hauptantrag der Antragsteller auf Zulassung der Wahlvorschlagsliste " Neue Wege" stattgegeben.
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