Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Siegen vom 28.05.2008 - 2 BVGa 8/08 - wird zurückgewiesen.
Die Arbeitgeberin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe einer Gebühr von 40,00 € zu tragen.
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