Auf die Beschwerde der Rechtsanwälte ... wird der Gegenstandswertbeschluss des Arbeitsgerichts Kiel vom 23.08.2013 - 5 BV 40 b/13 - abgeändert.
Der Gegenstandswert wird auf 4.000,-- EUR
festgesetzt.
I.
Die Beschwerdeführer wenden sich gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts durch das Arbeitsgericht.
Dem Ausgangsverfahren lag ein Antrag nach §
Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Antragsschrift verwiesen. Das Verfahren endete durch Vergleich.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|