ArbG Ludwigshafen, vom 02.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 8 BV 38/09
Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Anfechtung eines Sozialplanes durch Betriebsrat wegen Unterdotierung
LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.08.2010 - Aktenzeichen 1 Ta 129/10
DRsp Nr. 2011/1872
Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Anfechtung eines Sozialplanes durch Betriebsrat wegen Unterdotierung
1. Der Streitwert eines Verfahrens, in dem der Betriebsrat einen Sozialplan angreift, ist wegen der Regelung des § 2 Abs. 2GKG gem. § 33 Abs. 1 i.V.m. § 23 Abs. 2RVG nach § 23 Abs. 3 S. 2 RVG zu bestimmen.2. Erfolgt durch den Betriebsrat die Anfechtung des Spruchs der Einigungsstelle wegen Unterdotierung des Soziaplans, liegt eine vermögensrechtliche Streitigkeit vor. Verfolgt der Betriebsrat in erster Linie die Durchsetzung seiner Mitbestimmungsrechte, liegt hingegen eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit vor.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" abrufen.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.