I. Die Beklagte hatte der Klägerin, die seit vielen Jahren bei der Beklagten beschäftigt war, eine Änderungskündigung ausgesprochen, sowohl außerordentlich als auch unter Einhaltung der siebenmonatigen Kündigungsfrist.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|