LAG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 20.06.2007
1 Ta 81/07
Normen:
RVG § 23 Abs. 3 Satz 2 ; BetrVG § 38 ;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 20.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 BV 25/06

Gegenstandswert für Antrag auf Freistellung eines weiteren Betriebsratsmitglieds

LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.06.2007 - Aktenzeichen 1 Ta 81/07

DRsp Nr. 2007/14501

Gegenstandswert für Antrag auf Freistellung eines weiteren Betriebsratsmitglieds

»Der Gegenstandswert für einen Antrag auf Freistellung eines weiteren Betriebsratsmitglieds ist regelmäßig mit dem Ausgangswert von 4.000,00 EUR angemessen bewertet.«

Normenkette:

RVG § 23 Abs. 3 Satz 2 ; BetrVG § 38 ;

Gründe:

I.

Der Betriebsrat hat, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. D., am 26.04.2006 ein Beschlussverfahren eingeleitet mit dem Antrag, der Antragsgegnerin / Beteiligten zu 2. aufzugeben, ein weiteres Betriebsratsmitglied in Vollzeit, und zwar Frau G., von der beruflichen Tätigkeit ab sofort freizustellen.