Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 15.12.2014 -
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 10.000,-- € festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
A.
Im Ausgangsverfahren begehrt der Betriebsrat die Feststellung, dass zwei Arbeitgeberinnen mit insgesamt ca. 135 Arbeitnehmern einen gemeinsamen Betrieb bilden. Das Verfahren ist zweitinstanzlich noch anhängig.
Auf Antrag der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates hat das Arbeitsgericht mit Beschluss vom 15.12.2014 den Gegenstandswert auf 5.000,-- € festgesetzt.
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