Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 22.07.2016 -
Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfahren im Allgemeinen wird auf 10.000,00 € festgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde der Arbeitgeberin und die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats werden zurückgewiesen.
Die Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats haben eine Gerichtsgebühr von 50,00 € zu tragen.
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