LG Aachen, vom 19.08.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 545/02
Gegenstandswert eines Klageantrags auf Mitwirkung beim Vollzug der Eigentumsumschreibung
OLG Köln, Beschluss vom 08.10.2003 - Aktenzeichen 19 W 52/03
DRsp Nr. 2003/15956
Gegenstandswert eines Klageantrags auf Mitwirkung beim Vollzug der Eigentumsumschreibung
Der Streitwert einer Klage auf Mitwirkung beim Vollzug der Eigentumsumschreibung im Grundbuch bestimmt sich nach der Höhe der streitigen Gegenforderung, wenn der Gegner seine Mitwirkung allein von deren Erfüllung abhängig gemacht hat.