Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 23.03.2016 -
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
I.
Die Beteiligten stritten im Ausgangsverfahren um die vom Betriebsrat begehrte Feststellung, dass insgesamt 43 betroffene Beschäftigte keine leitenden Angestellten seien. Die namentlich bezeichneten Beschäftigten üben ihre Tätigkeit in insgesamt 29 Abteilungen aus; jedenfalls innerhalb dieser Abteilungen handelt es sich um vergleichbare Arbeitsinhalte. Durch Beschluss vom 18.04.2016 (Bl. 103 d.A.) ist das Verfahren nach übereinstimmender Erledigungserklärung eingestellt worden.
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