Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 14.11.2016 -
Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit der Prozessbevollmächtigten der Beteiligten zu 1) und 2) wird auf 4.000,00 € festgesetzt.
Die Beschwerdeführer haben eine Gerichtsgebühr in Höhe von 25,00 € zu tragen.
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