Die sofortige Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Beteiligten zu 2) gegen den Gegenstandswertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 21.03.2016 - AZ
I. Die Beteiligten stritten in der Hauptsache um die Zustimmung des bei der Beteiligten zu 1) gebildeten Betriebsrats zur Einstellung eines Mitarbeiters. Gleichzeitig begehrte die Beteiligte zu 1) die Feststellung, dass die Einstellung des Mitarbeiters aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war. Als Gegenantrag hat der Betriebsrat beantragt, der Arbeitgeberin aufzugeben die Einstellung aufzuheben.
Kernpunkt des Streites war die Frage, ob betriebliche Ausschreibungen ordnungsgemäß vorgenommen wurden und insgesamt der Betriebsrat vor der Einstellung richtig und vollständig informiert war.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|