I.
Im Ausgangsverfahren klagte der Kläger zunächst gegen den Beklagten zu 1), den Insolvenzverwalter, und machte die Unwirksamkeit der von der Gemeinschuldnerin und dem Insolvenzverwalter ausgesprochenen Kündigungen geltend. Er verlangte Weiterbeschäftigung.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|