Auf die Beschwerde der Beschwerdeführer wird der Gegenstandswertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 21.05.2012 wie folgt abgeändert:
Der Gegenstandwert der anwaltlichen Tätigkeit der Verfahrensbevollmächtigten des Beteiligten zu 2) (Betriebsrat) wird auf 5.985,- EUR festgesetzt.
Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei.
I.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|