Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsteller gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 30.03.2012 –
Die Verfahrensbevollmächtigten der Antragsteller haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe einer Gebühr von 40,-- € zu tragen.
I. Im Ausgangsverfahren haben drei Arbeitnehmer die Bestellung eines Wahlvorstandes durch das Arbeitsgericht verlangt, um im Betrieb der Arbeitgeberin einen fünfköpfigen Betriebsrat zu wählen. Später wurde das Verfahren für erledigt erklärt.
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