Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München II vom 04.11.2016, Az.
Auf die Berufung der Klägerin wird der Beklagte verurteilt, über den durch das Landgericht zugesprochenen Betrag von 4.494,51 € zuzüglich Zinsen hinaus an die Klägerin weitere 2.448,90 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.03.2015 zu zahlen.
2.Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens trägt die Klägerin 84 % und der Beklagte 16 %.
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