1. Die Beschwerde der Beschwerdeführer gegen den Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 27.05.2009 wird auf Kosten der Beschwerdeführer zurückgewiesen.
2. Ein Rechtsmittel ist gegen diesen Beschluss nicht gegeben.
I. Im vorliegenden Beschwerdeverfahren begehren die beschwerdeführenden Prozessbevollmächtigten des Klägers die Festsetzung eines höheren Gegenstandswertes.
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