OBERLANDESGERICHT MÜNCHEN
Aktenzeichen: 32 W 2033/09
Landgericht München I 1 T 499/09
Amtsgericht Wolfratshausen
In dem Rechtsstreit
wegen Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen,
hier: befristete Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts,
erlässt der 32. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München durch die unterzeichnenden Richter ohne mündliche Verhandlung am 25. August 2009 folgenden
Beschluss
Auf die weitere Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landgerichts München I vom 3. Juni 2009 und des Amtsgerichts Wolfratshausen vom 10. Dezember 2008 dahingehend abgeändert, dass der Streitwert auf 1.230 € festgesetzt wird.
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