I.
Die Beteiligte zu 1) (im Folgenden: Die Arbeitgeberin) hat beim Arbeitsgericht Koblenz ein Beschlussverfahren gegen die Beteiligte zu 2), den bei ihr errichteten Betriebsrat (im Folgenden: Der Betriebsrat) eingeleitet und folgende Anträge während des anschließenden Verfahrens gestellt:
1. Die verweigerte Zustimmung des Antragsgegners zur Versetzung des Herrn X zum Bereichsleiter Trockensortiment wird ersetzt,
2. es wird festgestellt, dass die vorläufige Versetzung des Mitarbeiters X aus sachlichen Gründen erforderlich war,
3. die verweigerte Zustimmung des Antragsgegners zur Eingruppierung des Herrn X in die Gehaltsgruppe IV wird ersetzt.
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