Der angefochtene Beschluss abgeändert und der Geschäftswert auf 142.310,- € festgesetzt.
I.
Die Beteiligte zu 1) hat den in dem Grundbuch von E verzeichneten Grundbesitz mit notariellen Grundstückskauf- und Bauträgerverträgen an drei Erwerber verkauft und aufgelassen. Es handelt sich um unbebaute Grundstücke, zu deren Bebauung sich die Beteiligte zu 1) gegenüber den Erwerbern vertraglich verpflichtet hat. Die Kaufpreise umfassen den Grunderwerb sowie das zu errichtende Bauwerk.
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