Der Gegenstandswert wird auf ... € festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin (Astin.), eine Anwaltssozietät, beantragte mit Schriftsatz vom 15.05.2013 Vergütungsfestsetzung nach § 11 Abs. 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), nachdem sie mit Schriftsatz vom 03.05.2013, beim Gericht eingegangen am 06.05.2013, angezeigt hatte, die Antragsgegnerin zu 1. (Agin. zu 1.), in deren Namen sie am 25.03.2013 gegen den Antragsgegner zu 2. (Ag. zu 2.) Klage wegen Einfuhrabgaben erhoben hatte (7 K 660/13), nicht mehr zu vertreten.
In der Klageschrift vom 25.03.2013 heißt es (Seite 2):
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|