LG Zwickau, vom 14.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 T 498/05
AG Zwickau, vom 14.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 17 C 3230/03
Gebührenrechtliche Auswirkung der Vertretung des Streithelfers durch den Prozessbevollmächtigten der unterstützten Prozesspartei
BGH, Beschluß vom 11.07.2006 - Aktenzeichen VI ZB 13/06
DRsp Nr. 2006/21160
Gebührenrechtliche Auswirkung der Vertretung des Streithelfers durch den Prozessbevollmächtigten der unterstützten Prozesspartei
»Zur gebührenrechtlichen Auswirkung einer Vertretung des Streithelfers bei der Wahrnehmung des Termins zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits durch einen Rechtsanwalt der unterstützten Prozesspartei auf die Terminsgebühr und zur Abgrenzung von einer weitergehenden Beauftragung mit einer Einzeltätigkeit nach Teil 3 Abschnitt 4 VV- RVG.«