Gebührenrecht - Entstehen einer Prozessgebühr bei Vergleich im einstweiligen Anordnungsverfahren unter Miterledigung der Hauptsache
OLG Koblenz, Beschluss vom 20.02.2003 - Aktenzeichen 13 WF 98/03
DRsp Nr. 2003/7708
Gebührenrecht - Entstehen einer Prozessgebühr bei Vergleich im einstweiligen Anordnungsverfahren unter Miterledigung der Hauptsache
Schließen die Parteien eines Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Trennungsunterhalt in diesem einen Vergleich, in dem auch das rechtshängige Hauptsacheverfahren mit erledigt wird, steht einem Verfahrensbevollmächtigten eine 5/10 Proozessgebühr gemäß § 32 Abs. 2BRAGO nicht zu.