OLG Koblenz - Beschluss vom 20.02.2003
13 WF 98/03
Normen:
BRAGO § 13 Abs. 2 S. 1 ; BRAGO § 32 Abs. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 963
OLGReport-Koblenz 2004, 50

Gebührenrecht - Entstehen einer Prozessgebühr bei Vergleich im einstweiligen Anordnungsverfahren unter Miterledigung der Hauptsache

OLG Koblenz, Beschluss vom 20.02.2003 - Aktenzeichen 13 WF 98/03

DRsp Nr. 2003/7708

Gebührenrecht - Entstehen einer Prozessgebühr bei Vergleich im einstweiligen Anordnungsverfahren unter Miterledigung der Hauptsache

Schließen die Parteien eines Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Trennungsunterhalt in diesem einen Vergleich, in dem auch das rechtshängige Hauptsacheverfahren mit erledigt wird, steht einem Verfahrensbevollmächtigten eine 5/10 Proozessgebühr gemäß § 32 Abs. 2 BRAGO nicht zu.

Normenkette:

BRAGO § 13 Abs. 2 S. 1 ; BRAGO § 32 Abs. 2 ;

Entscheidungsgründe: