BRAGO § 83 Abs. 1 Nr. 3 § 84 Abs. 2 § 105 Abs. 2 ; VV-RVG Nr. 5103, Nr. 5109, Nr. 5110 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG) ;
Fundstellen:
DAR 2001, 46
Gebührenhöhe im Bußgeldverfahren
AG Nürnberg, Urteil vom 13.06.2000 - Aktenzeichen 15 C 163/00
DRsp Nr. 2004/18488
Gebührenhöhe im Bußgeldverfahren
Bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit, die wegen Verhängung einer Geldbuße von mindestens 80 DM eine Eintragung im Verkehrszentralregister zur Folge hat, ist der Ansatz der Vorverfahrensgebühr mit 300 DM und der Hauptverfahrensgebühr mit 600 DM angemessen.
Normenkette:
BRAGO § 83 Abs. 1 Nr. 3 § 84 Abs. 2 § 105 Abs. 2 ; VV-RVG Nr. 5103, Nr. 5109, Nr. 5110 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG) ;
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