LG Potsdam - Beschluss vom 25.01.2000
24 Qs 175/99
Normen:
BRAGO § 83 Abs. 1 Nr. 3 § 84 Abs. 2 § 105 Abs. 2 ; VV-RVG Nr. 5103, Nr. 5109, Nr. 5110 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG) ;
Fundstellen:
MDR 2000, 581
ZfS 2000, 408

Gebührenhöhe im Bußgeldverfahren

LG Potsdam, Beschluss vom 25.01.2000 - Aktenzeichen 24 Qs 175/99

DRsp Nr. 2004/18450

Gebührenhöhe im Bußgeldverfahren

1. Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten sind durchschnittliche Bußgeldsachen, die wie durchschnittliche Strafsachen mit der Mittelgebühr abzugelten sind. 2. Haben sie für den Betroffenen außer der verhängten Geldbuße keine weiteren Auswirkungen, ist von einer Gebühr unterhalb der Mittelgebühr auszugehen.

Normenkette:

BRAGO § 83 Abs. 1 Nr. 3 § 84 Abs. 2 § 105 Abs. 2 ; VV-RVG Nr. 5103, Nr. 5109, Nr. 5110 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG) ;

Hinweise: